VERSICHERUNGEN

Für Staats-
bedienstete

… und Menschen, die es werden wollen.

Sie streben eine Karriere als Beamter an? Dann sollten Sie bereits vor der Verbeamtung einige Punkte beachten.

Krankenversicherung:

Mit Start der Ausbildung als Beamtenanwärter muss man sich in erster Linie mit der Krankenversicherung beschäftigen. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu wählen. Da bereits Beamtenanwärter Anspruch auf Beihilfe haben, macht es hier in der Regel Sinn eine Restkostenversicherung über die private Krankenversicherung zu nutzen. Die Beihilfe übernimmt dabei mindestens 50% der Krankheitskosten, sodass lediglich die anderen 50% durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden müssen.

Wer sich aufgrund verschiedener Gründe gegen die private und für die gesetzliche Krankenkasse entscheidet, erhält keinen Zuschuss durch den Dienstherrn und muss die monatlichen Kosten komplett selbst tragen. Dies ist in der Regel teurer als die private Krankenversicherung.

Dienstunfähigkeitsversicherung:

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist ein besonders wichtiger und oft unterschätzter Baustein, die ein absolutes Muss eines jeden Beamten ist. Sie verhindert eine existenzielle Finanznot, der durch eine körperliche sowie gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen kann.

Um im Leistungsfall richtig abgesichert zu sein ist es besonders wichtig, den Unterschied einer Dienstunfähigkeitsversicherung gegenüber der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung zu kennen. Als Beamter/in wird man vom Dienstherrn dienstunfähig geschrieben. Das hat zur Folge, dass man nur eine Leistung erhält, wenn man eine „Dienstunfähigkeitsklausel“ in den Bedingungen verankert hat. Hat man dies nicht besteht kein Anspruch auf Leistung.

Ganz wichtig, nur wenige Versicherer besitzen eine „reine Dienstunfähigkeitsklausel“ in Ihren Bedingungen.

Ein weiterer wichtiger Grund für eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Tatsache, dass Beamtenanwärter, Beamte auf Probe/Widerruf keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben. Erst mit Verbeamtung auf Lebenszeit und einer Dienstzugehörigkeit von 5 Jahren besteht Anspruch. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung hat man hingegen jederzeit Anspruch auf Leistung.

Diensthaftpflichtversicherung:

Beamte haften, im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern, während der Dienstzeit selbst und unbegrenzt. Daher gehört auch die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte zu einem wichtigen Baustein. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, Unfälle während eines Schulausfluges oder Verlust von Dienstschlüssel uvm. Die Diensthaftpflichtversicherung deckt ein breit gestreutes Risiko zu einem überschaubaren Beitrag ab.

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